Satzung
§1 Name und Sitz
- Der Verein führt den Namen Vespa-Oldtimer Freunde München.
- Sitz des Vereins ist München
- Leopoldstraße 100
- 80802 München
- Der Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Anmerkung:
Postsachen können auch an folgende Adresse geschickt werden:
Vespa Oldtimer Freunde München
c/o Robin Davy
Kolbergstraße 33
81679 München
§2 Zweck
- Der Verein verfolgt einen ideellen Zweck zur der Erhaltung, Wiederherstellung und Pflege von Vespa-Oldtimern.
- Durch Zusammenkünfte und Veranstaltungen soll die Gemeinschaft der Mitglieder und die Erhaltung des Kulturgutes Vespa (Oldtimer) vorangetrieben werden.
- Anmerkung:
- Unter den Begriff Vespa fallen auch alle Lizenzbauten.
- Der Club unterstützt seine Mitglieder bei Erwerb, Erhaltung, Pflege und Restaurierung mit Ideen Ratschlägen und Hilfe.
§3 Mitgliedschaft
- Mitglied kann jeder Vespaoldiebegeisterte mit einer Vespa werden.
- Die Aufnahme von Ehrenmitgliedern ist dem Verein vorbehalten bzw. wird vom Gremium entschieden.
- Im Sinne der Gründungsmitglieder ist es, den Verein von der Mitgliederzahl klein zu halten.
- Die Amtszeit des Präsidenten beträgt 2 Kalenderjahre und verlängert sich automatisch wenn vom Gremium keine Neuwahlen angesetzt werden
§4 Aufnahme
- Personen die Mitglieder werden wollen müssen einen schriftlichen Antrag stellen.
- Über die Aufnahme entscheidet das Gremium bzw. bei eventuellen Unstimmigkeiten kann auch eine Mitgliederversammlung einberufen werden.
- Eine Mitgliedschaft kann nur über einen Mehrheitsbeschluss des Gremiums oder der Mitglieder erfolgen.
§5 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft kann jederzeit gekündigt werden. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.
- Mitglieder, die gegen die Interessen des Vereins verstoßen, können durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung oder vom Gremium ausgeschlossen werden.
- Anmerkung zu § 3- 5:
- Die Mitgliedschaft bei den Vespa Oldtimer Freunden München ist sowohl Besitzern einer Vespa einschl. Lizenzbauten, Besitzern anderer Piaggio -Fahrzeuge und auch allen Personen möglich, die die Ziele des Vereins unterstützen und fördern.
- Der Ausschluss eines Mitgliedes wird vom erweiterten Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Grund: z. B. Rückstand von mehr als einem Jahresbeitrag (trotz Mahnung). Bei schriftlichem Einspruch des Mitglieds stimmt die nächste Vorstandssitzung darüber ab. Während dieser Wartefrist ruht die Mitgliedschaft, das Mitglied erhält keine Clubleistungen.
§6 Beiträge
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich derzeit auf € 25,00/Mitglied
- Der Beitrag wird zu Beginn des Geschäftsjahres erhoben und ist spätestens bis zum 2. Clubabend im Februar zu zahlen. Sollte das nicht der Fall sein kommt eine Säumniszulage von 10.- € hinzu.
- Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
- Eine Offenlegung der Finanzen des Clubs müssen nach gemeinsamer Prüfung von Kassenwart, Vorstand u. dem Gremium im ersten Quartal den Mitgliedern vorgelegt werden.
§7 Organe
- Die Organe sind der Vorstand das Gremium und die Mitglieder.
§8 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand u. o. dem Gremium in unregelmäßigen Abständen einberufen. Die Einladung dazu erfolgt schriftlich.
- Anmerkung: Die Einberufung der Mitgliederversammlung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
- Ablauf der Mitgliederversammlung
- Begrüßung durch den alten Vorstand,
- Feststellung, ob fristgerecht eingeladen wurde und ob beschlussfähig,
- Festlegung des Protokollführers,
- Tätigkeitsbericht des Vorstandes,
- Bericht des Kassenprüfers,
- Entlastung des alten Vorstandes,
- Bestimmung des Wahlleiters,
- Wahl des neuen Vorstandes,
- Wahl der Kassenprüfer,
- Anträge,
- Sonstiges.
§9 Stimmrecht
- Jedes aktive Mitglied hat eine Stimme.
§10 BeschIussfähigkeit, Mehrheitsbeschluss und Anträge
- Wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder bei der Mitgliederversammlung anwesend ist, ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig.
- Die Stimme kann auch schriftlich von Nichtanwesenden abgegeben werden.
- In der Regel gilt die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit wird zwischen diesen noch einmal abgestimmt.
- Soll ein Mitglied vom Verein durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, ist eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen nötig.
- Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen.
- Auf Antrag kann der Vorstand oder das Gremium eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
- Anmerkung:
- Die Versammlung entscheidet offen durch Handaufheben.
- Bei Stimmengleichheit kommt es zur Stichwahl.
- Das Protokoll muss mit Datum und Uhrzeit versehen vom Protokollanten abgezeichnet werden.
- Der Versammlungsleiter muss gegenzeichnen.
§ 11 Clubabend
- Der Clubabend ist im Januar am 2ten Mittwoch des Monats
- an den folgenden Monaten von Februar bis Dezember ist der Clubabend am 1ten Mittwoch des Monats
- Die Anwesenheit beim Clubabend ist Pflicht. Ist ein Mitglied bei der Wahrnehmung eines Termins verhindert, sollte er sich beim Vorstand oder Gremium abmelden.
§ 12 Der Präsident
- ……………………….
§ 14 Das Gremium
- ……………………
- ……………………
- …………………… Tourenwart
- …………………… Kassenwart
- ……………………. Schriftführer
- Anmerkung zu § 12 – § 14:
- Jedes Mitglied des erweiterten Vorstands kann Aufgaben an andere Vereinsmitglieder delegieren.
- Der Kassenwart darf nur belegte Ausgaben erstatten.
- Der Verein übernimmt keine Haftung aus Rechtsgeschäften, die ein Mitglied, auch Vorstandsmitglied, ohne Auftrag vornimmt.
- Ausgaben über € 75,– müssen vom erweiterten Vorstand beschlossen werden. Dieser Beschluss muss protokolliert sein.
§15 Die Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Dieser Beschluss muss von 2/3 der anwesenden Mitglieder gefasst werden.
- Über die Verwendung des Barvermögens wird von den Mitgliedern bei der letzten Mietgliederversammlung entschieden.
- Anmerkung:
- Sachvermögen kann, falls Einvernehmen herrscht, als Erinnerungstücke unter den Clubmitgliedern verlost werden.